Die Initiative „Für Ehe und Familie – Abschaffung der Heiratsstrafe“ will die existierende Benachteiligung verheirateter und eingetragener Paare gegenüber anderen Lebensgemeinschaften bei den Steuern, aber auch bei der Altersvorsorge aufheben. Im Zentrum steht eine Abschaffung der ungerechtfertigten Differenzierung aufgrund des Zivilstands.
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 14 Abs. 2 (neu)
Die Ehe ist die auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau. Sie bildet in steuerlicher Hinsicht eine Wirtschaftsgemeinschaft. Sie darf gegenüber andern Lebensformen nicht benachteiligt werden, namentlich nicht bei den Steuern und den Sozialversicherungen.