Geändert werden Absatz 2 und 3 von § 78 der Kantonsverfassung. Damit gilt neu für die Wahl der kantonalen (Regierungsräte) und gemeindlichen Exekutive (Stadträte und Gemeinderäte – ausser Grosser Gemeinderat der Stadt Zug = Legislative) das Majorzwahlverfahren. Die Sitze werden den Personen mit den meisten Stimmen zugeteilt und nicht mehr den Parteien. Eine kurzfristige und alle vier Jahre veränderte parteipolitische Zusammensetzung der Exekutive wäre fatal. Der Majorz sorgt für Effizienz, kluge Führung und Kontinuität.
Persönlichkeiten wählen
Die Bevölkerung soll bestimmen, wer in die Regierung gehört, nicht die Parteien. Der Wille des Volkes muss sich in der Regierung und im Gemeinderat widerspiegeln. Bei der Nicht-Annahme einer Wahl rutscht nicht der nächste auf der Liste nach. Bei einem Rücktritt während einer Legislatur müssen Ersatzwahlen stattfinden.
Ein bewährtes System
24 Kantone wählen ihre Exekutiven nach dem Majorzverfahren. Nur noch Zug und der Tessin wählen mit dem Proporz.
Parteilosen und kleinen Parteien eine Chance geben
Die Qualifikation soll für die Wahl in die Exekutive massgebend sein. Aber immer weniger Bürgerinnen und Bürger wollen sich einer Partei anschliessen. Mit dem Majorz erhalten auch fähige Parteilose und Mitglieder kleiner Parteien eine faire Chance.
Kontinuität gewährleisten
Proporzwahlen, bei welchen die Parteien im Vordergrund stehen, führen zu einer höheren Fluktuation in den Exekutiven. Der Majorz sorgt für Kontinuität.
Abstimmungskomitee